Unsere politische Arbeit kostet nicht nur viel ehrenamtliche Arbeit, sondern auch eine Menge Geld. Ihre Spende trägt dazu bei, dass wir unsere Stimmen weiterhin laut und sichtbar erheben können. Wir setzen auf Spenden von Privatpersonen und halten uns fern von Konzern- und Lobbyinteressen. Helfen Sie uns mit, die Zukunft zu gestalten! 
Als Jugendverband benötigen wir finanzielle Unterstützung, um unsere Themen und Ideen zielgerecht einzubringen. 9 von 10 Leipziger*innen leben zur Miete und müssen sich vor steigenden Lebenshaltungskosten fürchten. Wir wollen uns der Verteuerung des Wohnraums in Leipzig entgegenstellen – für die Durchschnittsmieten bei der LWB wollen wir auf Dauer einen maximalen Quadratmeterpreis von 6,50€ festsetzen. Diese Forderung haben wir erfolgreich ins Kommunalwahlprogramm der SPD Leipzig eingebracht. Damit ist es eine relevante politische Forderung geworden.

 

Mobilität ist gleichzeitig Grundrecht und eine der zentralen Zukunftsfragen: Wir wollen uns für den Ausbau des ÖPNV einsetzen und Leipzig nachhaltig gestalten. Außerdem wollen wir durch intelligente Beleuchtungskonzepte Heimwege in Leipzig das Sicherheitsgefühl stärken.

 

Über die Spende

Wir nutzen das sichere Tool Altruja für die Abwicklung von Spenden. Zahlungen gehen aus Abrechnungsgründen zuerst beim Landesverband SPD Sachsen ein und werden danach an uns weitergegeben. Alle Spendeneinnahmen stehen uns zur freien und eigenen Verfügung. Deine Spende kommt allein den Jusos Leipzig zu Gute. 

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Spende per Überweisung 

Du kannst auch direkt per Überweisung an die Jusos Leipzig spenden. Die Bankverbindung lautet:

Kontoinhaber: SPD Stadtverband Leipzig

Bank: Commerzbank vormals Dresdner Bank
IBAN: DE 46 8608 0000 0104 0480 01
BIC: DRESDEFF860
Verwendungszweck: Spende Jusos Leipzig [Vorname + Name + ggf. Anschrift oder Mitgliedsnr.]

Wichtiges zu Spenden an politische Parteien

Eine Spendenquittung erhalten Parteimitglieder automatisch, sofern sie zuordenbar sind. Für den Fall, dass Du noch kein SPD-Mitglied bist, gib bitte noch Deine Adresse im Verwendungszweck an, damit Dich die Spendenquittung erreichen kann.
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt.

Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinausgehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.

Bei Spenden ab 200,01 € wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) ausgestellt. Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen und die Adresse, die bitte unbedingt im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung. Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (E-Mail oder unsere Social Media Kanäle) über die Spende. Wir veranlassen dann den Rest.